-
Nachsendungsauftrag ist nur möglich, sofern Ihre alte Adresse im Zustellgebiet der NordBrief GmbH liegt.
Das NordBrief Zustellgebiet umfasst die folgenden Regionen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: die Stadt Kiel, Kreis Plön, Kreis Segeberg, Kreis Ostholstein, Stadt Lübeck, Kreis Hergzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Nordwest-Mecklenburg, Landkreis Rostock, Stadt Rostock, Region Ribnitz-Damgarten. Dies betrifft größenteils die folgenden PLZ-Bereiche: 18xxx, 21xxx, 22xxx, 23xxx sowie teilweise 24xxx (Raum Kiel / südlich von Kiel).
Nachsendeaufträge aus einer anderen Region als den vorgenannten, sind leider nicht möglich und werden unbearbeitet zurückgegeben!
Zum besseren Verständnis: Nur die Postsendungen aus den oben genannten Regionen durchlaufen unser Briefzentrum. Diese Verarbeitung im Briefzentrum ist zur korrekten Umsetzung des Nachsendeauftrags unerlässlich und kann bei Aufträgen aus anderen Regionen nicht erfolgen. Das heißt, dass Sendungen aus anderen Regionen über die dortigen regionalen Postdienstleister (z. B. aus der Region Rendsburg oder Schwerin) beauftragt werden müssen oder alternativ bei der Deutschen Post AG.
Wir weisen darauf hin, dass Sendungen, die nicht über unsere hausintere Sortier- und Erfassungstechnik verarbeitet werden, ggf. bei einer Postlagerung/Nachsendung nicht berücksichtigt werden können. Das gilt bspw. für Kataloge, Zeitschriften o.ä. und für bereits vorab versendete Sendungen (Aktionspost/Massenmailings). - Nachsendung nur innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland möglich.
Liegt Ihre neue Adresse außerhalb dieses Gebietes, senden wir Ihre Post an den Absender zurück. Zudem wird Presse- sowie Infopost nicht nachgesendet. - Nachsendung richtig beauftragen
Geben Sie bitte immer Vor- und Nachnamen aller Personen an, für die die Post nachgesandt werden soll. Dies gilt auch für Familienmitglieder. Alle in einem Nachsendeauftrag genannten Personen müssen dieselbe bisherige und dieselbe neue Adresse haben, deshalb ist nur ein Platz für je eine Adresse vorgesehen. Mehrere neue Adressen benötigen entsprechend viele Nachsendeaufträge.
In der Zeile „Adresszusätze“ können Sie Einträge vornehmen, die über die Angabe von Straße, Postleitzahl und Ort hinaus notwendig sind, um Ihre Adresse eindeutig zu beschreiben. Das können z. B. sein: Ortsteil, Personen, bei denen Sie wohnen („c/o“), Hotelnamen, Wohnungsnummer, Testamentsvollstrecker.
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir Rückfragen ohne Zeitverlust stellen können. - Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen
Schriftstücke aus Postzustellungsaufträgen werden nur aufgrund besonderer Weisung (Vorausverfügung) des Absenders, nur im Inland und nur bei umzugsbedingter Abwesenheit des Empfängers bzw. bei Betreuung oder Insolvenz nachgesandt. - Nachsendeaufträge durch Pflegepersonal / Betreuer
Nachsendeaufträge durch Pflegepersonal/Betreuer bedürfen einer Vollmacht der betreuten/zu pflegenden Person. Nachsendeaufträge durch gerichtlich bestellte Betreuer setzen eine gerichtliche Bestellung gemäß § 1896 Abs. 4 BGB voraus. Der Betreuer belegt unter Zuhilfenahme eines gerichtlichen Beschlusses, dass die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten vom Aufgabenkreis des Betreuers erfasst sind. - Auschluss einer Nachsendung durch Vorausführung
Eine Nachsendung erfolgt nicht, wenn der Absender dies durch eine Vorausverfügung ausgeschlossen hat. Bezieht sich der Nachsendeauftrag auf ein Postfach, so kann die Zustellung von förmlichen Zustellungsaufträgen (z. B. von Gerichten und Behörden) dorthin nicht erfolgen. Unterhält der Auftraggeber unter der bisher bekannten Anschrift weiterhin einen Briefkasten oder erkennbar eine Wohnung, so erfolgt die Zustellung gemäß § 177– § 181 ZPO dort.
Ihre Adressdaten können auch ohne Ihre Einwilligung gem. § 40 PostG Gerichten und Behörden auf deren Verlangen mitgeteilt werden, soweit dies für Zwecke des Postverkehrs der Gerichte oder Behörden erforderlich ist. - Zahlungsarten für Nachsendungen/Lagerungen
Lastschrift - Wichtiger Hinweis
Mit der Erteilung eines Nachsendeauftrages versichern Sie uns hinsichtlich Ihrer persönlichen Angaben und Daten und insbesondere auch der Adressangaben ausdrücklich, dass die Angaben zutreffen und ausschließlich Sie der Berechtigte des Postverkehrs, der nachzusendenden Postsendungen und unser Auftraggeber sind. Wir weisen darauf hin, dass diesbezügliche Falschangaben grundsätzlich strafbar sind und insbesondere auch zu einer Verletzung des Postgeheimnisses führen können, vgl. § 206 des Strafgesetzbuches (StGB). Den entsprechenden Nachsendeauftrag nehmen wir nur von dem Berechtigten an.
Bitte beachten Sie, dass auch für Nachsendeaufträge unsere AGB gelten, die wir Ihnen zur Einsichtnahme bei uns bereithalten. Darüber hinaus können Sie die AGB hier einsehen.